Bedienungsanleitung HORMANN F80

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Mode d'emploi HORMANN F80
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Handbuch Zusammenfassung: Gebrauchsanweisung HORMANN F80

Detaillierte Anleitungen zur Benutzung finden Sie in der Bedienungsanleitung.

[. . . ] Garagen-Schwingtore N 80, F 80, EcoStar, Schlupftür-Tor, Nebentüren Ersatzteil-Übersicht: Gültig ab 1. 2007 Hörmann-Niederlassungen/Vertretungen Hörmann KG Verkaufsgesellschaft Upheider Weg 94-98, D-33803 Steinhagen Postfach 12 61, D-33792 Steinhagen Telefon 0 52 04 - 9 15-0, Telefax 0 52 04 - 915 277 Internet : www. hoermann. de, www. hoermann. com Internationale Verkaufsgesellschaften A Hörmann Austria Ges. mbH Gewerbestraße 23 A-5310 Mondsee Tel. (06232) 27600 Fax (06232) 27600-100 Hörmann Belgium NV/SA Woudstraat 2 B-3600 Genk Tel. [. . . ] Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Unternehmer - nachstehend Besteller genannt - im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Besteller = Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Produkten verpflichtet sich, den mit der Güteüberwachung beauftragten neutralen Prüfinstituten jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewährleisten und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) in der Fassung 2000. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Art und Umfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden. Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert geliefert werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführung noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen. Der Lieferer behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als , , vertraulich" bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten einschließlich Verpackung, ausgenommen bei Kleinteilen und Ersatzteilen. [. . . ] Der Besteller hat den Lieferer spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen. [. . . ]

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