Bedienungsanleitung D-LINK DAS-A-0854-1 BROCHURE

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Mode d'emploi D-LINK DAS-A-0854-1
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Handbuch Zusammenfassung: Gebrauchsanweisung D-LINK DAS-A-0854-1BROCHURE

Detaillierte Anleitungen zur Benutzung finden Sie in der Bedienungsanleitung.

[. . . ] Servicebedingungen der D-Link Deutschland GmbH (im nachfolgenden D-Link genannt) für die Erbringung von Services im Rahmen des Hardware-Austauschservices bei Erwerb eines kostenpflichtigen Servicepacks 1. Mit Kauf eines kostenpflichtigen Servicepacks der D-Link Deutschland GmbH erhält der Erwerber verschiedene Serviceleistungen, um den Betrieb seiner IT- und Telekommunikationseinrichtungen möglichst kontinuierlich aufrechterhalten zu können. Diese Servicebedingungen dienen der Regelung des Umfanges dieser ServiceDienstleistungen, die D-Link dem Erwerber erbringt. Als Erwerber ist in diesem Zusammenhang der Käufer und Nutzer eines D-Link Servicepacks zu verstehen. [. . . ] Beseitigung und Analyse von Fehlern, die durch installierte Geräte verursacht wurden, die nicht Gegenstand des Leistungsscheines sind. Behebung von Schäden und Störungen, welche durch unbefugte Personen in der IT-/TK-Einrichtung verursacht wurden. Insbesondere bei Modifikationen, Änderungen an Hard- und Software, Reparaturversuchen und unsachgemäßer Reinigung. Behebung von Schäden und Störungen, die durch äußere Einflüsse, wie nicht ordnungsgemäßer Wiederanlauf nach Stromausfall, höhere Gewalt oder mutwillige Sachbeschädigung, verursacht wurden. Behebung von Schäden und Störungen, die durch ungewöhnliche physische, chemische, elektrische oder thermische Belastung entstanden. Behebung von Schäden und Störungen, die durch Einflüsse von nicht im Leistungsschein eingeschlossenen Anlagen, Geräten oder Zubehör verursacht wurden. Service für Geräte, deren Standort ohne Zustimmung durch D-Link, verändert wurde. Einbauen und Entfernen von Erweiterungen, Zubehör, Optionen und Zusatzeinrichtungen, sowie Verbrauchsmaterial (z. B. Batterien, Datenträger, etc. ) durch unbefugte Personen. Stellt sich erst während oder nach der Störungsbeseitigung heraus, dass die Störung auf einer der vorstehend genannten Ursachen beruhte, so ist der Erwerber auch dann zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an D-Link verpflichtet, wenn eine gesonderte Beauftragung von D-Link nicht erfolgte oder nicht mehr erfolgt. 6. Auf Wunsch der D-Link stellt der Erwerber einen Beauftragten als Ansprechpartner und zur Unterstützung des Servicepersonals am Aufstellungsort ab. Der Erwerber setzt bei der Nutzung seiner Anlage qualifiziertes Personal, das mit den zugehörigen Komponenten im Leistungsschein vertraut ist, und geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Werkzeuge und Hilfsmittel ein. Der Erwerber ermöglicht D-Link die Gelegenheit zur Durchführung der Servicearbeiten. Insbesondere erhält D-Link freien Zugang zu den Komponenten. Dies gilt auch für durch D-Link beauftragte Unterauftragnehmer und autorisierte Partnerunternehmen. 6. 4. Der Erwerber stellt D-Link alle für die Servicearbeiten erforderlichen Passwörter und Login-Informationen für die in dem Leistungsschein spezifizierten Geräte und Programme sowie der Trägersysteme (z. B. dieses Vertrages obliegenden Pflichten nicht erfüllt oder die IT-/TK-Einrichtung nicht nach den Vorgaben von D-Link bedient. 8. Die Laufzeit dieser Servicevereinbarungen richtet sich nach der Laufzeit des erworbenen Servicepacks. Die Laufzeiten sind hierfür entweder 1 (ein) oder 3 (drei) Jahre. Davon abweichende Laufzeiten unterliegen jeweils einer Vorprüfung und Auftragsannahmebestätigung per Fax durch D-Link. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Servicevereinbarungen aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt dann vor, wenn eine der Vertragsparteien die ihr durch diese Servicebedingungen auferlegten Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. [. . . ] Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von D-Link ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 10. 3. 2. Innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Fehler oder Mängel sind durch D-Link zu beseitigen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Arbeitsergebnisse selbst ändert oder von Dritten ändern lässt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Änderungen für den aufgetretenen Mangel ursächlich sind. 10. 3. 3. Eigenwartungsarbeiten, Änderungen bzw. [. . . ]

HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DEN DOWNLOAD VON GEBRAUCHSANLEITUNG D-LINK DAS-A-0854-1

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Wenn Sie die Bedingungen akzeptieren, klicken Sie auf "Das Benutzerhandbuch herunterladen" am Ende dieses Vertrages, der Download von Handbuch D-LINK DAS-A-0854-1 startet dann.

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